Informieren Sie sich hier über die Finanzierungsbedingungen im 100.000-Dächer-Solarstrom-Programm im Rahmen des KfW-Programms zur CO2-Minderung.

 

Wer kann Anträge stellen?

 

Antragsberechtigt sind Privatpersonen (inkl. Vereine und Stiftungen), freiberuflich Tätige sowie mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich zu 100% im Privatbesitz befinden und weniger als 250 Beschäftigte haben. Ihr Jahresumsatz darf 40 Mio. EUR oder ihre Bilanzsumme 27 Mio. EUR nicht überschreiten.

Ferner muss das Unabhängigkeits-kriterium erfüllt sein, d.h. der Antragsteller darf nicht zu 25% oder mehr im Besitz eines Unternehmens sein, das die vorstehenden Kriterien nicht erfüllt.

Nicht antragsberechtigt sind Hersteller von Fotovoltaik-Anlagen oder deren Komponenten.

 

 

Was wird mitfinanziert?

 

Gefördert wird die Errichtung und Erweiterung von Fotovoltaik-Anlagen auf baulichen Flächen ab einer neu installierten Spitzenleistung von ca. 1 kWp (Nennleistung nach Herstellerangaben).

Mitfinanziert werden die gesamten Investitionskosten einschließlich der Wechselrichter, der Installations-kosten, der Kosten für Messeinrichtungen sowie Planungskosten.

Nicht gefördert werden:

  • Eigenbauanlagen
  • Prototypen
  • gebrauchte Anlagen
Vorhaben können nur dann gefördert werden, wenn der Kreditantrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird. Ausgeschlossen ist damit die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung von Investitionsvorhaben.

 

 

In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?

 

Finanzierungsanteil:Bis 5 kWp installierte Leistung bis 6.230 EUR /kWp, der darüber hinausgehende Leistungsanteil bis zu 3.115 EUR /kWp.Der Kredithöchstbetrag beträgt i.d.R. maximal 500.000 EUR.

Der Finanzierungsteil des Darlehens vermindert sich um den Betrag, der aus anderen öffentlichen Mitteln des Bundes, der Bundesländer oder der Kommunen in Form von Förderkrediten, Zulagen oder sonstigen Zuschüssen gewährt wurde.

Eine Kumulation mit der Einspeisevergütung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist möglich. Auftretende Finanzierungslücken können mit Mitteln aus dem KfW-Programm zur CO2-Minderung geschlossen werden.

Es werden keine Darlehen für Maßnahmen gewährt, bei denen im Zeitpunkt der Bewilligung für den erzeugten und in das Netz eingespeisten Strom eine Vergütung gewährt wird, die über der Mindestvergütung für Solarstrom nach dem EEG liegt.

 

Welche Kreditlaufzeit ist möglich?

  Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren.  
Wie sind die Konditionen im 100.000 Dächer Solarstrom- Programm?
 

Der Zinssatz ist fest für die gesamte Kreditlaufzeit.

Zinssatz: Um bis zu 4,5 Prozentpunkte verbilligt. Der Programmzins ist abhängig von der Entwicklung des Kapitalmarktes und beträgt z.Zt. 1,91% (p.a. eff.).

Auszahlung: 100%

Zusageprovision: 0,25% p.M. beginnend einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge.

Auszahlung: 100%

Zusageprovision: 0,25% p.M. beginnend einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge.

 
Wie erfolgt die Tilgung?
  Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleichhohen halbjährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die ggf. fälligen Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeiträge zu leisten. Im übrigen kann der Kredit jederzeit außerplanmäßig zurückgezahlt werden.  
Welche Kreditsicherheiten sind zu stellen?
 

Vom Kreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Hierzu zählen z.B.:

  • Grundschulden
  • Bürgschaften
  • Sicherungsübereignungen
Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Investor und der Hausbank vereinbart.
 
Wie erfolgt die Antragstellung?
 

Anträge sind auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei den örtlichen Kreditinstituten (Hausbanken) einzureichen. Die Darlehen werden von der KfW zur Verfügung gestellt.

Auf Antrag ist im Rahmen des 100.000 Dächer-Solarstrom-Programms eine 50%ige Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstitutes für die gesamte Kreditlaufzeit möglich.

Der Antrag für das 100.000 Dächer-Solarstromprogramm ist mit dem bei den Kreditinstituten vorrätigen Formular (KfW 141660) vor Beginn der Investition bei der Hausbank zu stellen. Für die Bearbeitung bei der KfW genügen regelmäßig die auf dem Antragsformular einzugebenden Angaben. Als Programmnummer ist die Nummer 127 anzugeben.

 

 

 

 

Dieser Text kommt von dieser Seite: http://www.100000daecher.de/details.html

 

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