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Informieren Sie sich hier über die Finanzierungsbedingungen
im 100.000-Dächer-Solarstrom-Programm im Rahmen des
KfW-Programms zur CO2-Minderung.
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Wer kann Anträge stellen?
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Antragsberechtigt sind Privatpersonen (inkl. Vereine und
Stiftungen), freiberuflich Tätige sowie mittelständische Unternehmen
der gewerblichen Wirtschaft, die sich zu 100% im Privatbesitz
befinden und weniger als 250 Beschäftigte haben. Ihr Jahresumsatz
darf 40 Mio. EUR oder ihre Bilanzsumme 27 Mio. EUR nicht überschreiten.
Ferner muss das Unabhängigkeits-kriterium erfüllt sein, d.h.
der Antragsteller darf nicht zu 25% oder mehr im Besitz eines
Unternehmens sein, das die vorstehenden Kriterien nicht erfüllt.
Nicht antragsberechtigt sind Hersteller von Fotovoltaik-Anlagen
oder deren Komponenten.
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Was wird mitfinanziert?
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Gefördert wird die Errichtung und Erweiterung von Fotovoltaik-Anlagen
auf baulichen Flächen ab einer neu installierten Spitzenleistung
von ca. 1 kWp (Nennleistung nach Herstellerangaben).
Mitfinanziert werden die gesamten Investitionskosten einschließlich
der Wechselrichter, der Installations-kosten, der Kosten für
Messeinrichtungen sowie Planungskosten.
Nicht gefördert werden:
- Eigenbauanlagen
- Prototypen
- gebrauchte Anlagen
Vorhaben können nur dann gefördert werden, wenn der Kreditantrag
vor Beginn des Vorhabens gestellt wird. Ausgeschlossen ist damit
die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung von Investitionsvorhaben.
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In welchem Umfang kann mitfinanziert
werden?
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Finanzierungsanteil:Bis 5 kWp installierte Leistung bis
6.230 EUR /kWp, der darüber hinausgehende Leistungsanteil
bis zu 3.115 EUR /kWp.Der Kredithöchstbetrag beträgt i.d.R.
maximal 500.000 EUR.
Der Finanzierungsteil des Darlehens vermindert sich um den
Betrag, der aus anderen öffentlichen Mitteln des Bundes, der
Bundesländer oder der Kommunen in Form von Förderkrediten,
Zulagen oder sonstigen Zuschüssen gewährt wurde.
Eine Kumulation mit der Einspeisevergütung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) ist möglich. Auftretende Finanzierungslücken können
mit Mitteln aus dem KfW-Programm zur CO2-Minderung geschlossen
werden.
Es werden keine Darlehen für Maßnahmen gewährt, bei denen
im Zeitpunkt der Bewilligung für den erzeugten und in das
Netz eingespeisten Strom eine Vergütung gewährt wird, die
über der Mindestvergütung für Solarstrom nach dem EEG liegt.
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Welche Kreditlaufzeit ist
möglich?
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Die maximale Kreditlaufzeit
beträgt 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren.
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| Wie
sind die Konditionen im 100.000 Dächer Solarstrom- Programm? |
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Der Zinssatz ist fest für die gesamte Kreditlaufzeit.
Zinssatz: Um bis zu 4,5 Prozentpunkte verbilligt. Der Programmzins
ist abhängig von der Entwicklung des Kapitalmarktes und beträgt
z.Zt. 1,91% (p.a. eff.).
Auszahlung: 100%
Zusageprovision: 0,25% p.M. beginnend einen Monat nach Zusagedatum
für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge.
Auszahlung: 100%
Zusageprovision: 0,25% p.M. beginnend einen Monat nach Zusagedatum
für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge.
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| Wie
erfolgt die Tilgung? |
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Nach Ablauf der tilgungsfreien
Anlaufjahre in gleichhohen halbjährlichen Raten. Während der
Tilgungsfreijahre sind lediglich die ggf. fälligen Zinsen auf
die ausgezahlten Kreditbeiträge zu leisten. Im übrigen kann
der Kredit jederzeit außerplanmäßig zurückgezahlt werden. |
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| Welche
Kreditsicherheiten sind zu stellen? |
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Vom Kreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen.
Hierzu zählen z.B.:
- Grundschulden
- Bürgschaften
- Sicherungsübereignungen
Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen
zwischen dem Investor und der Hausbank vereinbart. |
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| Wie
erfolgt die Antragstellung? |
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Anträge sind auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei den
örtlichen Kreditinstituten (Hausbanken) einzureichen. Die
Darlehen werden von der KfW zur Verfügung gestellt.
Auf Antrag ist im Rahmen des 100.000 Dächer-Solarstrom-Programms
eine 50%ige Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstitutes
für die gesamte Kreditlaufzeit möglich.
Der Antrag für das 100.000 Dächer-Solarstromprogramm ist
mit dem bei den Kreditinstituten vorrätigen Formular (KfW
141660) vor Beginn der Investition bei der Hausbank zu stellen.
Für die Bearbeitung bei der KfW genügen regelmäßig die auf
dem Antragsformular einzugebenden Angaben. Als Programmnummer
ist die Nummer 127 anzugeben.
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Dieser Text kommt von dieser Seite: http://www.100000daecher.de/details.html
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